Der GKV hat über die Sonderregelungen für den Heilmittelbereich ab dem 01.01.2021 informiert.
Diese ersetzen die Empfehlungen für bürokratische Entlastungen im Heilmittelbereich aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinien. Sie umfassen unter anderem die Beginn- und Unterbrechungsfristen, fehlerhafte Verordnungen, Entlassmanagement, Genehmigungsverfahren und Videotherapie. Das Dokument finden sie hier…