Die Krankenkassen AOK Niedersachsen, die BKK, Knappschaft und IKK haben sich ausgetauscht und sich für eine einmalige Verlängerung der Unterbrechungsfrist für Verordnungen, die in direktem Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen und Sylvester/Neujahr liegen ausgesprochen. Die Unterbrechungsfrist darf maximal 28 Tage betragen. Der Beginn der Unterbrechung muss zwischen der 51. Kalenderwoche 2018 und 02. Kalenderwoche 2019 liegen.