In hoher Übereinstimmung gehen auch die Bundesländer von der Systemrelevanz des Leistungsangebots der Heilmittelpraxen aus und schaffen die rechtliche, aber auch die Vertrauens-Grundlage dafür, dass die Heilmittelpraxen ihre unverzichtbare Arbeit für die Gesundheit der Bevölkerung fortsetzen können. Hierfür gilt allen, die an der Erarbeitung dieser Papiere mitgewirkt haben, großer Dank.
Allerdings ist die Verunsicherung bei Therapeuten und Patienten nach wie vor groß. Denn die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer, mit denen die politischen Beschlüsse vom 28.10.2020 umgesetzt werden, sind teilweise (zu) restriktiv gefasst, z.B. bei strukturierten Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation der Heilmittelpraxen.