Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 03.09.2020 das
Inkrafttreten der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
(HeilM-RL ZÄ) auf den 01.01.2021 verschoben. Aufgrund dieser Verschiebung sowie auch der anhaltenden COVID-19-Pandemie hatten die Krankenkassenverbände auf
Bundesebene und der GKV-Spitzenverband im Jahr 2020 die Anwendung bestimmter
Regelungen empfohlen, siehe hier.
Verlängerung der Hygienepauschale bis 31.03.2021
Die Rechtsverordnung zur Verlängerung der Hygienepauschale ist gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Hygienepauschale in Höhe von 1,50€ je Verordnung kann derzeit vom 05.05.2020 bis zum 31.03.2021 abgerechnet werden. Der GKV-SV hat die „Regelungen für den Heilmittelbereich, gültig ab 01.01.2021“ in diesem Punkt angepasst. Weitere Informationen finden Sie hier
DGUV: Ebenfalls Verlängerung der Hygienepauschale bis 31.03.2021
Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schließt sich den Empfehlungen der Kassenverbände bezüglich der Gewährung des Hygienezuschlags (einer Pauschale in Höhe von 1,50 € je Heilmittelverordnung) an. Entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 6. Januar 2021 wird die Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 31.03.2021 verlängert.
Physio-Konferenz Live am 15. Januar 2021 – Online-Veranstaltung
Angesichts der unvorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Unsicherheiten hat sich der VPT mit Physio-Deutschland entschieden, im Jahre 2021 gemeinsam eine digitale Fachkonferenz unter dem Motto „Wohin steuert die Physiotherapie? – Gemeinsam stark aus der Krise!“ durchzuführen.
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VPTlive | Sondersendung (vom 29.12.2020) – „Die neue Heilmittelrichtlinie kommt…“Video jetzt auf YouTube
Nach VPTlive ist vor VPTlive … auf Grund der zahlreichen und wichtigen Fragen zur neuen Heilmittel-Richtlinie Weiterlesen
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – Heilmittel-Richtlinie 2021
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten