Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft: Heilmittel-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf. Als Anlage erhalten Sie den Beschluss. Klicken Sie hier